Fahrradmitnahme im ÖPNV
Die Nationalparkregion Schwarzwald umfasst mit ihren 27 Städten und Gemeinden auch drei Verkehrsverbünde – den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) , den Tarifverbund Ortenau (TGO) und die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf). Die Regelungen zur Fahrradmitnahme unterscheiden sich in den unterschiedlichen Verkehrsverbünden. Nachstehend haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.

Gemeinsame Regelungen zur Fahrradmitnahme in Zügen
Die Regelungen zur Fahrradmitnahme in Zügen sind in allen drei Verkehrsverbünden gleich:
- Fahrräder werden in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen, im Rahmen des vorhandenen Platzes, vor 6 Uhr und ab 9 Uhr - an Wochenenden und Feiertagen ganztags - kostenlos transportiert.
- Von Montag bis Freitag ist die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen nur mit einer Fahrradkarte möglich. Die Fahrradkarte gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte.
- Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen bzw. Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzubringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Verkehrs- und Betriebspersonals.
Besondere Regelungen zur Fahrradmitnahme in Bussen
KVV: Im Gebiet des KVV ist die Fahrradmitnahme in Bussen in begrenztem Umfang (in der Regel maximal 2 Stück) im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich. Jedoch besteht ein Vorrang bei der Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen. Die Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Von Montag bis Freitag ist zwischen 6 Uhr und 9 Uhr generell keine Fahrradmitnahme möglich. In Anrufsammeltaxis, Anruflinientaxis, Klein- und Minibussen werden grundsätzlich keine Fahrräder mitgenommen.
TGO: Im Geltungsbereich des TGO ist die Fahrradmitnahme nur in besonders gekennzeichneten Bussen möglich. Dies gilt z.B. samstags, sonn- und feiertags auf ausgewiesenen Fahrten der Linie 423 (Achern – Hornisgrinde) sowie der Linie 425 (Oppenau – Hornisgrinde). Die Fahrten mit möglicher Fahrradmitnahme sind im Fahrplan mit einem kleinen Fahrrad-Symbol (unter Hinweise) gekennzeichnet. Eine Voranmeldung bei der RVS Südwestbus unter der Rufnummer 0781-813603 ist unbedingt erforderlich! (Mo - Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr)
Vgf: Eine Fahrradmitnahme in Bussen ist im vgf Gebiet generell nicht möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Detailseiten der Verkehrsverbünde:
Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf)