Fahrradmitnahme im ÖPNV

Die Nationalparkregion Schwarzwald umfasst mit ihren 27 Städten und Gemeinden auch drei Verkehrsverbünde – den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) , den Tarifverbund Ortenau (TGO) und die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf). Die Regelungen zur Fahrradmitnahme unterscheiden sich in den unterschiedlichen Verkehrsverbünden. Nachstehend haben wir die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.

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Gemeinsame Regelungen zur Fahrradmitnahme in Zügen

Die Regelungen zur Fahrradmitnahme in Zügen sind in allen drei Verkehrsverbünden gleich:

  • Fahrräder werden in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen, im Rahmen des vorhandenen Platzes, vor 6 Uhr und ab 9 Uhr - an Wochenenden und Feiertagen ganztags - kostenlos transportiert. 
  • Von Montag bis Freitag ist die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen, Straßenbahnen und Zügen nur mit einer Fahrradkarte möglich. Die Fahrradkarte gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Fahrkarte.
  • Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad ständig festzuhalten und auf den für Kinderwagen bzw. Fahrräder gekennzeichneten Plätzen so unterzu­bringen, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollstuhl haben in jedem Fall Vorrang. Im Einzelfall gilt die Entscheidung des Verkehrs- und Betriebspersonals.

   

Besondere Regelungen zur Fahrradmitnahme in Bussen

KVV: Im Gebiet des KVV ist die Fahrradmitnahme in Bussen in begrenztem Umfang (in der Regel maximal 2 Stück) im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich. Jedoch besteht ein Vorrang bei der Mitnahme von Rollstühlen und Kinderwagen. Die Entscheidung über die Mitnahme trifft das Fahrpersonal. Von Montag bis Freitag ist zwischen 6 Uhr und 9 Uhr generell keine Fahrradmitnahme möglich. In Anrufsammeltaxis, Anruflinientaxis, Klein- und Minibussen werden grundsätzlich keine Fahrräder mitgenommen.

TGO: Im Geltungsbereich des TGO ist die Fahrradmitnahme nur in besonders gekennzeichneten Bussen möglich. Dies gilt z.B. samstags, sonn- und feiertags auf ausgewiesenen Fahrten der Linie 423 (Achern – Hornisgrinde) sowie der Linie 425 (Oppenau – Hornisgrinde). Die Fahrten mit möglicher Fahrradmitnahme sind im Fahrplan mit einem kleinen Fahrrad-Symbol (unter Hinweise) gekennzeichnet. Eine Voranmeldung bei der RVS Südwestbus unter der Rufnummer 0781-813603 ist unbedingt erforderlich! (Mo - Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr)

Vgf: Eine Fahrradmitnahme in Bussen ist im vgf Gebiet generell nicht möglich.

   

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Detailseiten der Verkehrsverbünde:

Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

Tarifverbund Ortenau (TGO) 

Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt (vgf)